Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - I-26 W 6/09 [AktE]   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,74368
OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - I-26 W 6/09 [AktE] (https://dejure.org/2013,74368)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2013 - I-26 W 6/09 [AktE] (https://dejure.org/2013,74368)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2013 - I-26 W 6/09 [AktE] (https://dejure.org/2013,74368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,74368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung; Festsetzung einer Barabfindung je nennbetragslose Inhaberaktie; Neuausrichtung durch die Vorschaltung eines zusätzlichen "Best-Case-Szenarios"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 26 W 7/06

    Keine Berücksichtigung einer Abfindungsoption aus zwischenzeitlich beendetem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Mit der Übergangsvorschrift des Spruchverfahrensgesetzes soll nicht geltendes Recht rückwirkend außer Kraft gesetzt, sondern für das Beschwerdeverfahren nicht kollidierendes neues Recht eingeführt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.1.2008, Az. I-26 W 6/06 AktE, AG 2008, 822 und Beschluss vom 4.10.2006, Az. I-26 W 7/06 AktE, DB 2006, 2391; siehe auch: Fritsche/Dreier/Verfürth, SpruchG, 2004, § 17, Rdnr. 9, 11).

    So hat der Senat bereits entschieden, dass die mit dem Spruchverfahrensgesetz eingeführten Vorschriften über die Antragsberechtigung (§§ 3 Satz 1 Nr. 2, 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SpruchG) und nach dem Spruchverfahrensgesetz erforderliche Verfahrensförderungspflichten nicht rückwirkend zum Nachteil der Beteiligten ausgelegt werden können (OLG Düsseldorf vom 4.10.2006, Az. I-26 W 7/06 AktE, DB 2006, 2391, Rdnr. 18 ff. u. 32).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Dieser Umstand darf jedoch nicht zu Lasten der Antragstellerin zu 5. gehen, weil die aus den technischen Gegebenheiten herrührenden besonderen Risiken eines Kommunikationsmittels nicht auf den Nutzer des Mediums abgewälzt werden dürfen, wenn das Gericht für die Zusendung fristwahrender Schriftsätze den Übermittlungsweg durch Telefax eröffnet hat (so ausdrücklich auch: Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 1.8.1996, 1 BvR 121/95, Orientierungssätze 1. u. 3., juris).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    (so auch: Senat, Beschluss vom 14.3.2011, I-26 W 10/10, juris, Rdnr. 35; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2003, 4 W 34/95, juris, Leitsatz 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2011, 21 W 7/11, juris, Leitsatz 1.; siehe dazu auch Hachmeister und andere, Unternehmensbewertung im Spiegel der neueren gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung - Bewertungsverfahren, Ertragsprognose, Basiszinssatz und Wachstumsabschlag, WPg 2011, 519ff, 523 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2011 - 26 W 10/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    (so auch: Senat, Beschluss vom 14.3.2011, I-26 W 10/10, juris, Rdnr. 35; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2003, 4 W 34/95, juris, Leitsatz 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2011, 21 W 7/11, juris, Leitsatz 1.; siehe dazu auch Hachmeister und andere, Unternehmensbewertung im Spiegel der neueren gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung - Bewertungsverfahren, Ertragsprognose, Basiszinssatz und Wachstumsabschlag, WPg 2011, 519ff, 523 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 16.07.1996 - 4 W 34/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    (so auch: Senat, Beschluss vom 14.3.2011, I-26 W 10/10, juris, Rdnr. 35; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.10.2003, 4 W 34/95, juris, Leitsatz 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2011, 21 W 7/11, juris, Leitsatz 1.; siehe dazu auch Hachmeister und andere, Unternehmensbewertung im Spiegel der neueren gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung - Bewertungsverfahren, Ertragsprognose, Basiszinssatz und Wachstumsabschlag, WPg 2011, 519ff, 523 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11

    Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Die Antragsteller zu 1. und 2. tragen, wie das Landgericht zutreffend entschieden hat, gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 FGG a.F. die Gerichtskosten und ihre außergerichtlichen Kosten ihres unzulässigen Antrags auf Heraufsetzung der Bankbürgschaft, nicht jedoch die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerinnen (siehe: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.12.2011, II ZB 12/11, Leitsatz, Rdnr. 13 u. 21, juris).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08

    Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Gegen eine wesentliche Verzerrung der Marktrisikoprämie nach oben durch die Berücksichtigung der zweiten Hälfte der 1950er Jahre spricht schon, dass Stehles Untersuchung aus dem Jahre 1999, welche sich auf einen Untersuchungszeitraum von 30 Jahren von 1969 bis 1998 beschränkt, zu einer höheren Marktrisikoprämie gelangt als seine Untersuchung aus dem Jahr 2004, welche die zweite Hälfte der 1950er Jahre mit umfasst (siehe zum Ganzen auch: OLG Stuttgart, Beschluss vom 4.5.2011, 20 W 11/08, juris, Rn. 188ff).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06

    Abfindung der außenstehenden Aktionäre eines Gewinnabführungsvertrags -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Mit der Übergangsvorschrift des Spruchverfahrensgesetzes soll nicht geltendes Recht rückwirkend außer Kraft gesetzt, sondern für das Beschwerdeverfahren nicht kollidierendes neues Recht eingeführt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.1.2008, Az. I-26 W 6/06 AktE, AG 2008, 822 und Beschluss vom 4.10.2006, Az. I-26 W 7/06 AktE, DB 2006, 2391; siehe auch: Fritsche/Dreier/Verfürth, SpruchG, 2004, § 17, Rdnr. 9, 11).
  • LG Köln, 03.04.2009 - 82 O 105/03

    Squeeze-out Brainpool TV AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 26 W 6/09
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerinnen zu 1. und 2. wird der Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 3. April 2009, 82 O 105/03, abgeändert und die Barabfindung je nennbetragslose Inhaberaktie der C AG auf 3, 98 EUR festgesetzt.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 26 W 8/17

    Gewährung einer Barabfindung nach einem sogenannten Squeeze-out

    3.3.2.4 Damit kommt es nicht weiter darauf an, dass die Degussa zum Bewertungsstichtag 30.5.2006 bereits seit längerem ein (faktisch) konzerniertes Unternehmen war, was der Validität der beobachtbaren eigenen Betafaktoren ebenfalls entgegenstehen kann (vgl. zuletzt Senat, Beschluss v. 22.3.2018 aaO Rn. 98; ebenso bereits Beschluss v. 20.3.2013 - I-26 W 6/09 (AktE) Rn. 62, juris; OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.3.2012 - 21 W 11/11 Rn. 76, AG 2012, 417 ff.; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 3.4.2012 - 20 W 6/09 Rn. 170 ff., AG 2012, 839; v. 19.1.2011 - 20 W 3/09 Rn. 214, AG 2011, 205 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Angesichts dessen kommt es nicht entscheidend darauf an, dass in einem früheren Bewertungsfall - für einen vergleichbaren Stichtag - auch eine Marktrisikoprämie am oberen Rand der genannten Bandbreite für angemessen erachtet wurde (vgl. Senat, Beschluss v. 20.03.2013 - I-26 W 6/09 (AktE), juris: 5 % vor Steuern, Stichtag Mai 2002).

    Danach konnte nur noch ein geringer Teil des Gesamtaktienbestandes gehandelt werden, was der Validität der beobachtbaren eigenen Betafaktoren entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss v. 20.03.2013 - I-26 W 6/09 (AktE) Rn. 62, juris; OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.03.2012 - 21 W 11/11 Rn. 76, AG 2012, 417 ff.; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 3.04.2012 - 20 W 6/09 Rn. 170 ff., AG 2012, 839; v. 19.01.2011 - 20 W 3/09 Rn. 214, AG 2011, 205 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14

    Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der

    Angesichts dessen kommt es nicht entscheidend darauf an, dass in einem früheren Bewertungsfall - für einen vergleichbaren Stichtag - auch eine Marktrisikoprämie am oberen Rand der genannten Bandbreite für angemessen erachtet wurde (vgl. Senat, Beschluss v. 20.03.2013 - I-26 W 6/09 (AktE), juris: 5 % vor Steuern, Stichtag Mai 2002).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - I-26 W 6/09 (AktE)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48329
OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - I-26 W 6/09 (AktE) (https://dejure.org/2013,48329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2013 - I-26 W 6/09 (AktE) (https://dejure.org/2013,48329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2013 - I-26 W 6/09 (AktE) (https://dejure.org/2013,48329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2014, 790
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05

    (Spruchverfahren nach einem Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung; Vergütung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - 26 W 6/09
    Beschwerden nach dem Spruchverfahrensgesetz fehlen in der Auflistung, für eine analoge Anwendung ist kein Raum (OLG München, Beschluss vom 11. Juli 2006, Az.: 31 Wx 41/05, zitiert nach juris; Leuering in Simon, SpruchG, 2007, § 6 Rn. 47; Wasmann in: KölnerKommSpruchG. 3. A., § 6 Rn. 35).
  • BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21

    Zur Frage, ob bei der dem gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre zu

    Da ein Rechtsanwalt über § 11 Abs. 2 Satz 3 RVG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO den Ausspruch der Verzinsung seiner Kosten verlangen kann, ist deshalb konsequenterweise auch die Verzinsung des für den gemeinsamen Vertreter festgesetzten Betrags in entsprechender Anwendung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf seinen Antrag hin auszusprechen (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2013- I-26 W 6/09 (AktE), juris Rn. 4; OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 31 Wx 213/17, juris Rn. 19; Dreier in Dreier/Fritzsche/Verführt, SpruchG, § 6 Rn. 68).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - I-26 W 6/09 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7798
OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - I-26 W 6/09 AktE (https://dejure.org/2014,7798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2014 - I-26 W 6/09 AktE (https://dejure.org/2014,7798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - I-26 W 6/09 AktE (https://dejure.org/2014,7798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

  • blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Squeeze-out bei der Brainpool TV AG: Auszahlung der Nachbesserungsansprüche

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht